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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGEN (AGB)
SMILE PICS - CAMPER PHOTOBOOTH

Stefan Mischko | Josef-Poxleitner-Allee 45 | 82216 Maisach

 

1. Vertragsgegenstand

Die Firma SMILE PICS – vertreten durch Stefan Mischko (im Folgenden “SMILE PICS” genannt) vermietet über ihre Website www.smile-pics.de eine Fotobox bzw. einen Photobooth-Anhänger und dazugehörige Extras gegen Entgelt an den Auftraggeber (im Folgenden Mieter genannt)

2. Zustandekommen des Vertrags

Mit Ihrer Bestellung/Auftragserteilung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Durch die Bekanntgabe des Veranstaltungsdatums und Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag reservieren wir Ihnen den Termin für 7 Tage unverbindlich. Eine verbindliche Buchung seitens des Vermieters kommt erst mit Begleichung der Gesamtforderung zustande (Zahlungsfrist: siehe Rechnung). Sollte der Gesamtbetrag nicht vor Veranstaltung bei uns eingegangen sein, ist ein Verleih der Fotobox bzw. des Photobooth-Anhängers nicht möglich. Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie die zugrundeliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (3 Seiten) von SMILE PICS als Grundlage für das Vertragsverhältnis an.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Camper & Fotobox, Dekoration und Accessoires) bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von SMILE PICS – Stefan Mischko.

4. Preise, Versandkosten

Alle Preise sind Endpreise. Soweit nicht anders angegeben, ist die Lieferung innerhalb 30km ab 82216 Maisach inklusive. Bei Entfernungen ab 31km erstellen wir eine individuelle Lieferpauschalen.

5. Mietdauer und Rückgabe

Die Miete beginnt mit der Zustellung/Aufbau der Fotobox beim gewünschten Veranstaltungsort. Zumeist erfolgt die Lieferung aufgrund eingeschränkter logistischer Möglichkeiten bereits vor dem Mietbeginn, hierfür fallen allerdings keine Kosten an. Die Fotobox zusammen mit den ausgewählten Extras muss nach der Veranstaltung (oder auch am nächsten Tag) für die Abholung bereitstehen. Ist die Zustellung bzw. die Abholung seitens der Location nicht möglich oder verzögert sich die Zustellung bzw. Abholung, wird die Wartezeit mit EUR 60,-/Stunde bzw. EUR 490,- pro Tag (8 Stunden) des Versäumnisses in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt sicher, dass der Abstellort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist und den Anforderungen (Punkt 8) entspricht.

6.1 Stornierungen (LUNA)

Kündigt der Mieter den mit SMILE PICS geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 3 Monate vor dem gebuchten Datum in Höhe von 25 % des Mietpreises,

  • Ab 3 Monate vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 % des Mietpreises,

  • Ab 3 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75 % des Mietpreises,

  • danach in voller Höhe.

6.2 Stornierungen (BOB)

Kündigt der Mieter den mit SMILE PICS geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 1 Monat vor dem gebuchten Datum in Höhe von 0 % des Mietpreises,

  • Ab 1 Monat vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 % des Mietpreises,

  • Ab 3 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75 % des Mietpreises,

  • danach in voller Höhe.

7. Pflichten des Vermieters

Das Photobooth-Personal hat während der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass das Photobooth ordnungsgemäß benutzt und nicht beschädigt wird. Das Photobooth-Personal leistet auf Wunsch den Teilnehmern der Veranstaltung Hilfe bei der Erstellung der Bilder und weist diese bei Bedarf jeweils in die Benutzung des Photobooth ein.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu beschädigen. Haben die Parteien vereinbart, dass während der Veranstaltung jemand aus dem SMILE PICS Team anwesend sein soll, so ist der Vermieter oder eine von ihm ermächtigte Dritte Person (nachfolgend Photobooth-Personal genannt) berechtigt, durchgehend Zugang zu der Veranstaltung zu haben. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass für das Photobooth-Personal ein Parkplatz am Ort der Veranstaltung reserviert ist. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Der Mieter sorgt dafür, dass den Anweisungen des Photobooth-Personals in diesem Zusammenhang seitens der Teilnehmer der Veranstaltung Folge geleistet wird.

9. Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

  • Die Fotobox oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen

  • Die Fotobox oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen

  • Die Fotobox aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen

  • Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Fotobox abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

  • Tiere in die Fotobox (Camper) zu nehmen.

  • Sexuelle Handlungen im Camper durchzuführen.

10. Haftung

a) Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung oder Beschädigung der Fotobox sowie allen gemieteten Extras. Werden die Fotobox, der Drucker oder die Spiegelreflexkamera über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von Verschlüssen, Beschädigung der Technik, Verbeulung oder starkes Verkratzen der Box, Abbruch des Statives, Brandflecken durch Zigaretten, extreme Flecken auf der Box, Beschädigung etc.), so übernimmt der Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur der an der Veranstaltung entstandenen Schäden. Verschmutzungen, die nicht der üblichen Abnutzung entsprechen (z.b. Urinieren, Koten, Übergeben) werden mit einer Reinigungspauschale i.H.v. mindestens 500,00 € berechnet.
b) Beschädigte/Fehlende Accessoires (Props) werden wie folgt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Vor Veranstaltung wird eine Auflistung der übergebenen Props per Mail zur Kenntnisnahme zugesandt.
- Brillen: jeweils 4,00 €
- Hüte/Kopfschmuck: jeweils 8,00 €
- Perücken/Holzschilder: jeweils 5,00 €
- aufblasbare Artikel: jeweils 10,00 €
c) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen SMILE PICS sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
d) SMILE PICS übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
e) SMILE PICS kann jederzeit die Bestellung des Kunden/Mieters stornieren, muss ihm hierfür jedoch den komplett bezahlten Mietpreis/Anzahlung zurückerstatten.
f) Wird die gemietete Fotobox, die dazugehörige Soft- und Hardware, der Drucker, die Spiegelreflexkamera oder andere gemietete Extras während der Veranstaltung gestohlen bzw. geht verloren, so haftet der Mieter vollständig für die Wiederbeschaffung dieser Geräte

11. Datenschutz

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management/. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Mietvertrags werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, das Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z.B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z.B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur soweit weiter, wie dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Soweit SMILE PICS von seinem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweist oder verlinkt, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernommen werden. Da kein Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

12. Persönlichkeitsrecht

Sofern vereinbart, können die Teilnehmer der Veranstaltung nachträglich Abzüge über eine seitens des Vermieters zur Verfügung gestellte Online-Galerie bestellen/downloaden oder der Mieter erhält eine Datei mit sämtlichen Aufnahmen, welche mittels des Photobooth auf der Veranstaltung erstellt wurden. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass dies sowie auch die Aufnahmen von Personen unter Verwendung des Photobooth sowohl dem Urheberrecht als auch dem Persönlichkeitsrecht unterliegt. Der Vermieter stellt jeweils nur die technischen Mittel zur Verfügung und haftet in diesem Zusammenhang in keiner Hinsicht für irgendwelche Bildinhalte unter den voranstehenden rechtlichen Aspekten. Daneben trägt der Vermieter auch keine Verantwortung für rechtswidrige Aufnahmen, die mit dem Photobooth erstellt werden (z.B. pornografische oder ehrverletzende Aufnahmen, etc.). Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung des Photobooth und der Umgang mit erstellten Aufnahmen keinerlei Rechtsverletzungen im Voranstehenden Umfang begangen werden und haftet bei der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang. Sollten Dritte dennoch aufgrund Rechtsverletzungen durch den Vermieter an diesen herantreten, so verpflichtet sich der Mieter, diesen von daraus entstehenden Kosten (insbesondere auch den Kosten einer nötigen Rechtsverteidigung) freizuhalten. Falls der Mieter hier einen Aushang am Photobooth während der Veranstaltung wünscht, auf welchem die Teilnehmer der Veranstaltung klar auf die bestehende Rechtesituation hingewiesen werden, so hat er dies dem Vermieter ausdrücklich mitzuteilen. Die Parteien vereinbaren, dass bei der Verwendung von anderen Fotografien als Grundlage für zu erstellende Photobooth-Aufnahmen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers der Fotografien respektiert werden. Sofern es dem Vermieter gestattet sein soll, die entstandenen Aufnahmen in Teilen zu Zwecken der Eigenwerbung für die Photobooth-Vermietung zu verwenden, wird der Vermieter dies durch einen deutlich sichtbaren Aushang am Photobooth während der Veranstaltung kenntlich machen oder die Einwilligung abgebildeter Personen für den Einzelfall einholen. Der Mieter gestattet dem Vermieter bei gewerblichen Veranstaltungen die Verwendung seines Firmennamens und Logos als Referenz für den Vermieter.

12. Abschließende Regelungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht in Fürstenfeldbruck vereinbart. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SMILE PICS berücksichtigt werden.

13. Schriftformerfordernis

Zusätze oder Veränderungen des Vertrages, sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisse bedürfen der Schriftform

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Maisach, Februar 2023

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